Ist mein Gebot rechtsverbindlich?

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Über die aavy.de Internetplattfom abgegebene Gebote sind für alle Parteien grundsätzlich unverbindlich.

Allerdings sollten Sie ein Gebot nur nach sorgfältiger und ausreichender Überlegung und unter Einbeziehung aller in Betracht kommenden kaufmännischen Gesichtspunkte abgeben.

Ihr Gebot auf marktgerechtem, angemessenen Niveau bildet die Grundlage unserer Preisverhandlung mit Grundstückeigentümer(n) und/oder Gläubiger(n) und soll letztlich zu einer Kaufpreisfindung führen.

Zeichnet sich in der Verhandlungzeit eine Aussicht auf eine Übereinkunft ab, werden wir Sie auffordern ein rechtsverbindliches Gebot abzugeben.

Haben Sie noch Fragen?

 

Zögern Sie nicht, rufen Sie uns an!

 

Telefon: +49 (0)30 - 20 20 00 33


...oder mailen Sie uns:

wir rufen wir Sie gern zurück, zu einem Zeitpunkt der Ihnen am besten passt.





Bitte addieren Sie 8 und 3.

Soziales Engagement von aavy.net

Wir engagieren uns persönlich für das Projekt KLEIDERHERZ und unterstützen dieses auch finanziell. Schauen Sie einmal, vielleicht haben auch Sie Freude daran...

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