Häufig gestellte Fragen
- Warum werden einige Immobilien ohne Preis oder nur gegen Gebot inseriert?
- Ist mein Gebot rechtsverbindlich?
- Wer ist im Falle eines Insolvenzverfahrens der Verkäufer?
- Kann ich direkt und sicher von einem Insolvenzverwalter kaufen?
- Können mich Alt-Forderungen des Schuldners beim Kauf belasten?
- Welche Risiken bestehen beim Kauf einer Immobilie aus dem Insolvenzverfahren?
- Wie verhalte ich mich bei Kaufinteresse?
- Welche Kaufnebenkosten entstehen?
- Wo finde ich einen Insolvenzverwalter?
- Wo finde ich einen Notar für Immobilienangelegenheiten?
- Wie stelle ich eine Immobilie unter aavy.de ein?
Ist mein Gebot rechtsverbindlich?
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Über die aavy.de Internetplattfom abgegebene Gebote sind für alle Parteien grundsätzlich unverbindlich.
Allerdings sollten Sie ein Gebot nur nach sorgfältiger und ausreichender Überlegung und unter Einbeziehung aller in Betracht kommenden kaufmännischen Gesichtspunkte abgeben.
Ihr Gebot auf marktgerechtem, angemessenen Niveau bildet die Grundlage unserer Preisverhandlung mit Grundstückeigentümer(n) und/oder Gläubiger(n) und soll letztlich zu einer Kaufpreisfindung führen.
Zeichnet sich in der Verhandlungzeit eine Aussicht auf eine Übereinkunft ab, werden wir Sie auffordern ein rechtsverbindliches Gebot abzugeben.
Haben Sie noch Fragen?
Zögern Sie nicht, rufen Sie uns an!
Telefon: +49 (0)30 - 20 20 00 33
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wir rufen wir Sie gern zurück, zu einem Zeitpunkt der Ihnen am besten passt.
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